Hallo zusammen, seit dem 25. Mai dieses Jahres ist die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sicher habt ihr schon etwas davon mitbekommen. Der Eine oder Andere hat sicherlich sogar schon bei manchem Anbieter den neuen Bedingungen zugestimmt. Ich möchte euch heute erklären für wen diese Verordnung gilt und worum es darin geht.

Was soll die neue DSGVO bewirken?

Der europäische Datenschutz ist bisher ein Flickenteppich. Mit der neuen Datenschutzverordnung wird das Recht des Datenschutzes im Europäischen Raum auf einen einheitlichen Stand gebracht. Ziel ist es, dass jeder einzelne Bürger die Kontrolle über die Weitergabe seiner persönlichen Daten erhält. Jedes Unternehmen muss seine Kunden, Interessenten oder Internetnutzer darüber informieren, ob es persönliche Daten abfragt. Wenn ja, muss es auch erklären, warum es dies tut und was mit den Daten genau geschieht.

Was sind personenbezogene Daten?

Zu den personenbezogenen Daten zählen zum Beispiel euer Name, das Geburtsdatum oder eure E-Mail-Adresse. Auch Angaben wie Telefonnummer, Steuernummer, Autokennzeichen oder Kontoverbindung gelten als personenbezogene Daten.

Für wen gilt die neue Datenschutzverordnung?

Jeder der automatisiert personenbezogene Daten verarbeitet, muss die neuen Regelungen beachten und einhalten. Das bedeutet, die großen Anbieter wie Facebook oder Google gehören dazu genauso, wie der kleine Handwerker um die Ecke, der eure Personendaten zur Erledigung seiner Aufträge benötigt. Aber auch Vereine, die ein elektronisches Mitgliederverzeichnis pflegen, fallen ab sofort darunter.

Was habt ihr davon?

Der Grundgedanke der DSGVO ist sicherlich eine gute Sache, da euer Bewusstsein zum Thema „Umgang mit meinen Daten“ sensibilisiert wird. Allerdings steckt wie so oft die Tücke im Detail. Habt ihr euch schonmal überlegt, wie das künftig zum Beispiel bei der Terminvereinbarung beim Frisör abläuft? Ihr ruft an und euer Gegenüber muss euch erstmal seine Datenschutzerklärung vorlesen und sie euch schriftlich zukommen lassen. Erst, wenn ihr die Zustimmung erteilt, darf euer Terminwunsch eingetragen werden. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Das Gleiche gilt ja z.B. auch bei der Tischreservierung im Restaurant …

Gefährliches Halbwissen

Wie immer, wenn es zu irgendwelchen Neuerungen kommt, schiessen Meldungen auf den Bildschirm, die sich nur mit dem Begriff „Gefährliches Halbwissen“ erklären lassen. Sicherlich habt ihr in den letzten Tagen auf Facebook schon mal sowas gesehen:

Da fragt man sich unweigerlich: Was soll das? Bei Facebook gelten die Regeln und Datenschutzrichtlinien von Facebook, da ich mich in deren Netzwerk bewege. Natürlich kann ich diesen Regeln ganz einfach widersprechen:

So, erledigt. War doch garnicht schwer ?.

Ich hoffe ich konnte euch das Thema „DSGVO“ etwas näher bringen und euch zum Nachdenken anregen.

Natürlich freue ich mich über Reaktionen oder Kommentare. Bitte beachtet dazu auch unsere Hinweise in der Datenschutzerklärung. ☝??

Bis demnächst – und denkt daran: Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.