Seit dem 22. März 2021 gilt in Rheinland-Pfalz die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBelVO). Alle wichtigen Infos zu dem Update erfahrt ihr hier 🙂
Inzwischen gibt es in unserem Bundesland 450 Teststellen, bei denen man sich auf eine Infizierung mit dem Coronavirus testen lassen kann. Zudem hat das Land Rheinland-Pfalz bereits 6 Millionen Selbsttests organisiert und steht für rund weitere 8 Millionen Selbsttests in Verhandlungen. Wenn ihr erfahren wollt, wo sich die zu euch nächstgelegene Teststation befindet, schaut doch mal hier nach.
Wo besteht eine Testpflicht?
Es herrscht mittlerweile eine Testpflicht bei körperlichen Dienstleistungen, bei denen eine Maske nicht getragen werden kann (z.B. Kosmetikbehandlungen), sowie in der Außengastronomie. Wer also in der nächsten Zeit im Außenbereich eines Restaurants Essen gehen möchte, muss einen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Test vorweisen können. Anerkannt werden Schnelltests, welche durch geschultes Personal durchgeführt werden, sowie Selbsttests (PoC-Antigentest). Selbsttests werden nicht durch ein geschultes Personal, sondern, wie der Name schon sagt, von einem selbst durchgeführt. Der Betreiber einer Einrichtung darf nur im Fall eines negativen Testergebnisses Zutritt zur Einrichtung gewähren. In der Außengastronomie herrscht zudem eine Vorausbuchungspflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, sowie eine verschärfte Maskenpflicht.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Bezüglich der Kontaktbeschränkungen wurde sich darauf geeinigt, dass sich bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen zusammenfinden können. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Zum gleichen Hausstand gehören auch die nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin oder Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, sowie die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte.
Was ist mit Sport?
Im sportlichen Bereich ist mittlerweile ein kontaktfreies Training mit bis zu zehn Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Dach möglich. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Es sind auch weiterhin keine Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen zulässig, ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Wie geht’s weiter?
Rheinland-Pfalz befindet sich zurzeit in der dritten Öffnungsstufe des Perspektivplans, welcher von der Bund-Länder-Schalte beschlossen wurde. Steigt die Inzidenz in unserem Bundesland über 50 greift ein Sicherungsmechanismus. Die Kommunen mit einer höheren Inzidenz als 50 müssen wieder eine Stufe zurückgehen. Das bedeutet für die einzelnen Kommunen, das sie in diesem Fall die Geschäfte wieder schließen müssen und nur Terminshopping anbieten dürfen. Vielleicht habt ihr selbst schon Terminshopping in der letzen Zeit wahrgenommen.
Für unsere Mitglieder und Kunden unserer Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG ändert sich durch die neuen Regelungen nicht sonderlich viel. Ihr trefft uns weiterhin in unseren Filialen zu den jeweiligen Öffnungszeiten an. Zudem bieten wir euch eine professionelle Telefon- oder Videoberatung an. Solltet ihr also ein finanzielles Anliegen haben, dann vereinbart einfach einen Termin (online📲 oder unter 06571 9240☎️) mit eurem Berater oder eurer Beraterin, denn wir sind weiterhin für euch da 🙂
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis voraussichtlich 11. April 2021. Hier unter diesem Link könnt ihr die Details selbst nochmal nachlesen.
Bleibt gesund!
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