Etwas Geld zur Seite legen, ohne dabei groß finanziell eingeschränkt zu sein? Ihr denkt, das ist nicht möglich? Doch! In meinem heutigen Beitrag verrate ich Euch ein paar Tipps und Tricks rund um das Thema Vermögenswirksame Leistungen.

Was sind denn eigentlich Vermögenswirksame Leistungen?

Als ‚Vermögenswirksame Leistungen‘ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber zusätzlich veranlasste Zahlung, die zum Vermögensaufbau des Arbeitnehmers dient. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Geld direkt auf das Anlagekonto überweist. Zusätzlich belohnt Euch der Staat mit einer staatlichen Zulage. Sparen und gleich zweifach profitieren – hört sich das nicht super an?

Wie funktioniert das Ganze?

Oft ist die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) im jeweiligen Tarifvertrag festgehalten. Dort ist in der Regel auch die Höhe der Zahlung festgelegt. Ein Arbeitnehmer kann dabei maximal 40 € im Monat erhalten. Sofern Ihr die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen bei Eurem Arbeitgeber beantragt habt, müsst Ihr nur noch einen schriftlichen Antrag ausfüllen und diesen an Euren Arbeitgeber weiterleiten.

Zwischen welchen Sparformen kann ich wählen?

Grundsätzlich könnt Ihr zwischen zwei verschiedenen Anlageformen wählen und dabei selbst bestimmen, was am Besten zu Euch passt.

Fondsparen

Eine Möglichkeit ist die Geldanlage in Investmentfonds. Staatlich gefördert werden hier z.B. unterschiedliche Aktienfonds unseres Verbundpartners Union Investment. Sofern Ihr die Einkommensgrenzen von 20.000 € (Alleinstehende)/40.000 € (Verheiratete) nicht überschreitet, profitiert Ihr hierbei von der Arbeitnehmersparzulage mit 20 % auf die eingezahlten Beträge. Maximal gefördert werden dabei 400 € im Jahr.

Bausparvertrag

Neben der Option das Geld mittels Fondssparen anzulegen, könnt Ihr euch auch für die Anlage in einen Bausparvertrag entscheiden. Ihr könnt dabei bei uns zwischen den unterschiedlichen Tarifen der Schwäbisch Hall  frei wählen. Die staatliche Zulage durch die Arbeitnehmersparzulage beträgt in diesem Fall 9 % auf die eingezahlten Beiträge bis zu einem Betrag von 470 €, sofern Ihr die Einkommensgrenze von 17.900 €/35.800 € nicht überschreitet.

Um von einer weiteren staatlichen Prämie zu profitieren, könnt Ihr den Bausparvertrag zusätzlich durch eine Sparrate vom eigenen Konto besparen. Beträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 512 € werden durch die Wohnungsbauprämie mit 8,8 % bezuschusst.

In jedem Fall von der Zulage profitieren

Die VL ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und muss nicht unbedingt zusätzlich zum Bruttolohn gezahlt werden (sofern dies nicht im Tarifvertrag geregelt ist). Um dennoch die staatliche Zulage zu kassieren, könnt Ihr die Zahlung auch aus eurem Nettogehalt leisten. Voraussetzung dabei ist nur, dass der Arbeitgeber die Überweisung in den Sparvertrag tätigt.

Beantragung der staatlichen Prämien

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird Euch jährlich durch die Bausparkasse zugeschickt, während die Arbeitnehmersparzulage bei der jährlichen Steuererklärung zu beantragen ist. Nach einer siebenjährigen Sperrfrist schreibt das Finanzamt den Ertrag der Arbeitnehmersparzulage dem Sparvertrag gut.

Es lohnt sich!

Verschenkt kein Geld und informiert Euch! Euer Berater vor Ort steht Euch gerne zur Verfügung und berät rund um das Thema der Vermögenswirksamen Leistungen. Weitere Infos zu dem Thema findet Ihr natürlich auch auf unserer Homepage www.vvr-bank.de. 

Ich hoffe, ich konnte Euch ein paar hilfreiche Tipps verraten,

Eure Theresa 🙂